Wir freuen uns sehr, Sie wieder bei uns als Gäste begrüßen zu dürfen.
Trotzdem müssen wir uns alle an die geltenden Bestimmungen / Einschränkungen halten!
(Quelle: DEHOGA NRW, gültig ab 30.05.2020):
Die neuen Lockerungen beinhalten eine wichtige Erweiterung in Bezug auf die Zahl der Personen, die an einem Tisch zusammen sitzen können, ohne dass bestimmte Mindestabstände einzuhalten sind.
Geregelt ist das in §1 Absatz 2 CoronaSchVO.
Wie bisher gilt:
Neu:
Beispiele für Konstellationen:
Als Gastgeber ist die Erhebung der Kontaktdaten der Gäste sicherzustellen. Wenn Gäste keine Daten angeben möchten, dürfen sich diese demnach nicht im "Begegnungsraum" des Gastgebers aufhalten. Die Kontaktdatenerfassung kann auch digital erfolgen, es wird aber auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben des Datenschutzes hingewiesen.
Wir bitten höflich um vorherige Reservierung per Email oder Telefon!
DANKE!
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